Allgemeine Geschäftsbedingungen
SuBa Service GmbH
Art und Umfang der Leistung
Die Firma SuBa Service GmbH verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen sach- und fachgerecht auszuführen.
Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen durchgeführt, Abweichungen hiervon werden zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
Weisungsrecht
Die Auswahl der Mitarbeiter und des Weisungsrecht liegen – ausgenommen bei Gefahr im Verzuge- allein bei der Firma SuBa Service GmbH. Der Auftraggeber wird davon absehen, die Mitarbeiter der Firma SuBa Service GmbH in den eigenen Betrieb einzugliedern oder ihnen Weisungen zu erteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt der Auftraggeber die Firma SuBa Service GmbH von dadurch entstehenden Nachteilen frei.
Reinigungsmittel und Geräte
Der Auftraggeber stellt einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen und Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt die Kosten.
Aufenthaltsräume
Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für die Mitarbeiter der Firma SuBa Service GmbH kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.
Schlüsselvorschriften
Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Höhere Gewalt
Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt, kann die Firma SuBa Service GmbH den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
Im Falle der Unterbrechung ist die Firma SuBa Service GmbH verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
Verzug
Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen der Firma SuBa Service GmbH nebst Ihrer Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Vertragsleistungen in Verzug, so kann die Firma SuBa Service GmbH bei Vorliegen der gesetzlichen Vorraussetzungen Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Die Firma SuBa Service GmbH bleibt jedoch nachgelassen, die Höhe ihres Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadensersatz statt der Leistung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde einen Betrag von 30% des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat allerdings das Recht nachzuweisen, dass der Firma SuBa Service GmbH durch den Annahmeverzug kein Schaden oder nur ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.
Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange des Auftraggebers abgestellt war.
Durch Rechtsveränderungen im Bereich der Firma SuBa Service GmbH wird der Vertrag nicht berührt.
Loyalitätsklausel
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter, die die Firma SuBa Service GmbH zur Durchführung der Reinigungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers einsetzt, während der Laufzeit des Vertrages und sechs Monate nach Beendigung des Vertrages abzuwerben und für Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen. Verstößt der Auftraggeber dagegen, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,- Euro für jeden abgeworbenen Arbeitnehmer zu zahlen.
Haftung und Haftungsbegrenzung
Die Firma SuBa Service GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma SuBa Service GmbH , ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruht die Verursachung eines Schadens auf leichter Fahrlässigkeit, haftet die Firma SuBa Service GmbH nur dann, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt sind.
Haftet die Firma SuBa Service GmbH nach Abs. 1 für leichte Fahrlässigkeit, beschränkt sich die Haftung auf vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden mit folgenden Haftungshöchstsummen:
1.000.000,00 € für Personen und Sachschäden
50.000,00 € für Vermögensschäden einschließlich Schlüsselverlustrisiko
25.000,00 € für Bearbeitungsschäden
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden sowie Schäden aus produktionsbezogenen Tätigkeiten. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma SuBa Service GmbH in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. die Übernahme der Streupflicht bei Glatteisgefahr, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Mängelansprüche
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten gerügt werden. Geschieht das nicht, sind Mängelansprüche insoweit ausgeschlossen. Die Firma SuBa Service GmbH ist jederzeit zur Nachbesserung der Reinigungsarbeiten berechtigt.
Ansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel müssen innerhalb eines Jahres nachdem der Auftraggeber, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen davon Kenntnis erlangt haben, gegenüber der Firma SuBa Service GmbH geltend gemacht werden.
Schweben zwischen dem Auftraggeber und der Firma SuBa Service GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Zahlung des Entgelts
Das Entgelt für Leistungen aus den Verträgen oder sonstigen Pauschalabrechnungen ist – soweit nicht anderes vereinbart wurde – sofort zahlbar.
Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückhaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres wird ein tariflicher Feiertagszuschlag von 100% in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet. soweit nicht anderes vereinbart wurde.
Preisänderung
Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge oder gesetzlicher Veränderungen, erhöht sich das Reinigungsentgelt um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt nur bei Dauerschuldverhältnissen.
Vertragsbeginn, Vertragsänderungen
Der Vertrag wird mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung bei dem Auftraggeber rechtswirksam, spätesten jedoch, wenn die vereinbarte Dienstleistung ausgeführt wird.
Soweit nicht anderes schriftlich vereinbart ist, läuft der Vertrag auf zwei Jahre. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein Jahr.
Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma SuBa Service GmbH .
Vertragswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Nichtteilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren
Die Firma SuBa Service GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Gelsenkirchen
Abweichend von der vorstehenden Gerichtsstandvereinbarung ist die Firma SuBa Service GmbH auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ändern sich dies Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weist die Firma SuBa Service GmbH unter Übersendung einer geänderten Fassung auf die Änderungen hin, so gelten die Änderungen als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird die Firma SuBa Service GmbH bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hinweisen. Maßgeblich für die Fristwehrung ist das Datum des Poststempels.
Datenschutz
Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), vor allem die §§ 27 ff. BDSG für nicht-öffentliche Stellen in seiner jeweils gültigen Fassung.
Insbesondere gilt § 5 BDSG (Datengeheimnis).
Bei Nichteinhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden die Haftungsregelungen der Ziffer 10. Anwendung.
Schlussbestimmung
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.